Für die von der Acribit GmbH am Gerät des Auftraggebers durchgeführten Arbeiten gelten folgende Bedingungen:
1. Grundlage für die Berechnung bilden die jeweils gültigen Preise für Technikerstunden und Ersatzteile, sowie die Fahrkostenpauschale. Die Berechnung der Arbeitszeit erfolgt Halbstundenweise, je angebrochene Stunde. Auskunft über die zur Zeit gültige Höhe des Techniker-Stunden-Verrechnungssatzes, der Fahrkostenpauschale sowie der Preise für Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien erteilt auf Wunsch unsere Geschäftsstelle.
2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
3. Die Acribit GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten und eingebauten Teilen bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages vor. Bei Austauschteilen gehen die defekten Teile in das Eigentum der Acribit GmbH über.
4. Alle gelieferten Ersatzteile sind entweder neu oder neuwertig.
5. Die Acribit GmbH übernimmt für alle bei einer Reparatur/Wartung an einem Gerät durchgeführten Arbeiten, sowie die hierbei eingebauten Ersatzteile die gesetzliche Gewährleistung mit der Maßgabe, dafl die Gewährleistungsansprüche zunächst auf das Recht zur Nachbestellung oder Ersatzlieferung beschränkt sind. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht, Herabsetzung des Rechnungsbetrages oder Rückgängigmachung des Auftrages zu verlangen.
6. Die Arbeiten erfolgen gemäß dem jeweiligen Stand der Technik. Für alle Schäden, die infolge oder anläßlich der Wartung oder Reparatur außerhalb des Gerätes entstehen, sowie für unmittelbare Schäden oder bei Schäden, die durch eine eventuelle Betriebsunterbrechung des Gerätes oder durch Verzögerung bei der Wartung oder Reparatur entstehen, haftet die Acribit GmbH nur im Falle mindestens grob fahrlässigen Verhaltens. Bei leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung nach Umfang und Höhe auf die von der Acribit GmbH für solche Fälle abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Die Haftung richtet sich nach den allgemeinen deutschen Haftpflicht-Versicherungsbedingungen (AHB).
7. Alle im Zusammenhang mit den Probeläufen der Reparatur/Wartung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8. Die Acribit GmbH behält sich das Recht vor, die Reparatur oder Wartung eines Gerätes abzulehnen, wenn gelieferte oder hergestellte Zusatzgeräte nicht den allg. Regeln der Technik entsprechen oder das Gerät nach den Wartungsrichtlinien des Herstellers nicht mehr wartungsfähig gemacht werden kann. Desgleichen behält sich die Acribit GmbH das Recht vor, den Einbau auftraggeberseitig beigestellter Ersatzteile abzulehnen, wenn diese nicht neu oder neuwertig (Ziffer 4) sind, was der Auftraggeber nachzuweisen hat.
9. Die Reparaturen und Wartungen werden an Arbeitstagen in der normalen Arbeitszeit (Montag bis Freitag 7.30 – 17.00 Uhr) durchgeführt. Außerhalb der vorgenannten Zeiten bedürfen sie einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
10. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen ist Dresden.
11. Im Übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.