Seit dem 01.01.2026 ist in Belgien die E-Rechnung im B2B-Bereich Pflicht. PDF-Rechnungen sind nicht mehr zulässig, da der Versand ausschließlich strukturiert über PEPPOL erfolgt. Laut ITdaily waren kurz vor Stichtag jedoch 4 von 10 Unternehmen nicht einsatzbereit.
Warum?
Die Einführung der E-Rechnung ist nicht nur ein einfaches Software-Update, sondern ein umfassendes Digitalisierungs- und Transformationsprojekt. Viele Unternehmen unterschätzten wahrscheinlich, dass:
- ERP-Schnittstellen, Buchhaltungssysteme und digitale Workflows angepasst,
- Geschäftspartner technisch angebunden und Test durchgeführt,
- Mitarbeitende geschult sowie
- eine GoBD-konforme, revisionssichere Archivierung sichergestellt werden muss und
- dass der ganze Prozess mehrere Monate in Anspruch nimmt.
Die Folge
Angesichts der Tatsache, dass viele Unternehmen erst kurz vor Ablauf der Frist mit der Umsetzung begonnen haben, dürfte es bei den Dienstleistern zu einem erheblichen Ansturm gekommen sein. Die hohe Zahl an Projektanfragen bei gleichzeitig begrenzten Kapazitäten hat vermutlich dazu geführt, dass sich zahlreiche Implementierungen verzögerten – zusätzlich zu der häufig unterschätzten Projektlaufzeit.
Das Risiko
Zwar gilt in Belgien bis 01.04.2026 eine Sanktionskulanz, jedoch nur für die Unternehmen, die nachweislich vor dem Stichtag mit der Umsetzung begonnen haben. Doch selbst mit diesem Zeitpuffer besteht für viele Unternehmen ein erhebliches Risiko, nicht rechtzeitig rechtskonform zu sein. Ab diesem Zeitpunkt drohen Unternehmen bei Nichtumsetzung der E-Rechnungspflicht nicht nur Bußgelder und Sanktionen, sondern noch viel drastischer:
- zurückgewiesene Rechnungen
- Zahlungsverzögerungen oder gar Zahlungsstopp
- Liquiditätsenpässe
- operative Unsicherheit im Tagesgeschäft
Das Problem verschärft sich, wenn Wettbewerber bereits digital und reibungslos arbeiten. Das bedeutet: Wer Rechnungen nicht korrekt übermittelt, gefährdet nicht nur Compliance, sondern den Cashflow.
Fazit: Wer früh beginnt, gewinnt.
Was als verschobenes IT-Projekt beginnt, wird schnell zu einem Liquiditäts- und Existenzrisiko.
Die Lehre für Deutschland
Auch in Deutschland wird die E-Rechnung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes schrittweise verpflichtend. Die gesetzliche Übergangsfrist zur Einführung der E-Rechnung ist keine Wartezeit, sondern ein strategisches Zeitfenster zur Vorbereitung.
Unternehmen sollten diese Phase nutzen, um:
- ERP- und Buchhaltungssysteme rechtzeitig anzupassen
- Prozesse zu standardisieren und zu digitalisieren
- interne Ressourcen und externe Dienstleisterkapazitäten zu sichern
- Engpässe kurz vor Ablauf der Fristen zu vermeiden
Starten Sie jetzt mit Ihrem E-Rechnungsprojekt zur gesetzeskonformen Umsetzung der E-Rechnungspflicht. Wir beraten Sie gern zur technischen Implementierung, Prozessoptimierung und PEPPOL-Anbindung.